Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan BMGF
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 79/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 193/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 79 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen
§ 1. (1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bekennt sich zu einer aktiven Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.Paragraph eins, (1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bekennt sich zu einer aktiven Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.
(2)Absatz 2,Maßnahmen zur Frauenförderung sind von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen.
(3)Absatz 3,Der vorliegende Frauenförderungsplan gibt einen Rahmen vor, wie die Gleichstellung verwirklicht werden soll.
Dokumentnummer
NOR40063207