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Art. 13

Fassungen
ab 11.08.1982 — BGBl. Nr. 292/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 13 heute11.08.1982 BGBl. Nr. 292/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen - Zusatzübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1982,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

11.08.1982BGBl. Nr. 292/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

Artikel 13

Nach dem 31. Dezember 1972 wird die Urschrift dieses Zusatzübereinkommens beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 2 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften übersendet.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Zusatzübereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN ZU GENF am ersten Mai neunzehnhunderteinundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer, französischer und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Gesetzesnummer

20003985

Dokumentnummer

NOR40063263