Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 130/1985Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1985,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
99/01 Straßenverkehr
Text
Artikel 10
Dieses Protokoll ist nicht so auszulegen, als hindere es eine Vertragspartei, Maßnahmen zu ergreifen, die sie für ihre innere oder äußere Sicherheit als notwendig erachtet und die mit der Satzung der Vereinten Nationen vereinbart und auf die Erfordernisse der Lage beschränkt sind.
Dokumentnummer
NOR40063274