Norm Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus× ▾ ‹›Gliederung Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus Fassungen (Gesetz) ab 11.05.2005 — BGBl. II Nr. 122/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 11.05.200530.09.2005 BGBl. II Nr. 122/2005 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.05.2005 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3