Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 52/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 43Artikel 43
Beachte
Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2010,).
Text
ARTIKEL 43
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Die Zusammenarbeit hat das Ziel,
den Aufbau dauerhafter Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu unterstützen, insbesondere durch
Zugang Ägyptens zu den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen über die Beteiligung von Drittstaaten,
Beteiligung Ägyptens an Netzen für dezentrale Zusammenarbeit,
Förderung von Synergieeffekten zwischen Ausbildung und Forschung;
die Forschungskapazitäten Ägyptens auszubauen;
die technologische Innovation, den Transfer neuer Technologien und die Verbreitung von Know-how zu fördern.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015
Dokumentnummer
NOR40064203