Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 52/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,
Beachte
Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2010,).
Text
ARTIKEL 44
Umwelt
(1) Ziel der Zusammenarbeit ist es, eine Verschlechterung der Umweltlage zu verhindern, die Verschmutzung zu überwachen und die rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.
(2) Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche:
Desertifikation;
Qualität des Mittelmeerwassers und Überwachung und Verhinderung der Meeresverschmutzung;
Wasserwirtschaft;
Energiewirtschaft;
Abfallwirtschaft;
Versalzung;
Umweltpflege in empfindlichen Küstengebieten;
Auswirkungen der industriellen Entwicklung auf die Umwelt im allgemeinen und Sicherheit von Industrieanlagen im besonderen;
Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Qualität von Boden und Wasser;
Umwelterziehung und Sensibilisierung für Umweltfragen.