Kurztitel
Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 72/2005 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 118/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2015,
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 72/2005 (NR: GP XXII RV 552 AB 787 S. 93. BR: AB 7207 S. 718.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. 37 Abs. 1 des Vertrags am 20. April 2005 ausgetauscht; der Vertrag wird gemäß seinem Art. 37 Abs. 1 mit 1. Juli 2005 in Kraft treten.Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Artikel 37, Absatz eins, des Vertrags am 20. April 2005 ausgetauscht; der Vertrag wird gemäß seinem Artikel 37, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Slowakische Republik
nachstehend die Vertragsparteien
mit dem Ziel, zur Wahrnehmung gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenzuarbeiten,
im gemeinsamen Willen, den grenzüberschreitenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der internationalen Kriminalität durch eine Sicherheitspartnerschaft wirksam zu begegnen,
in der Absicht, die enge polizeiliche Zusammenarbeit umfassend weiterzuentwickeln,
im Bestreben nach einer weiteren Vertiefung des polizeilichen Amtshilfeverkehrs,
sind wie folgt übereingekommen: