Kurztitel
Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 136/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2024,
Text
ANHANG IVANHANG römisch vier
PRÜFVERFAHREN FÜR FREMDZÜNDUNGSMOTOREN
Dieser Anhang ist in folgende Teile gegliedert:
Anhang IVAnhang römisch vier
1. Einleitung
2. Prüfbedingungen
3. Durchführung der Prüfung
Anlage 1
1. Mess- und Probenahmeverfahren
Anlage 2
1. Kalibrierung der Analysegeräte
Anlage 3
1. Auswertung der Messwerte und Berechnungen
Anlage 4
1. Einhaltung der Emissionsgrenzwerte
2. Emissions-Dauerhaltbarkeitsperioden für Motoren der Stufe II2. Emissions-Dauerhaltbarkeitsperioden für Motoren der Stufe römisch zwei
Die geltende Fassung ergibt sich aus der Richtlinie 2002/88/EG (Artikel 1 Ziffer 9 und Anhang Ziffer 4).
Dieser Anhang wird nicht abgedruckt. Der Text dieses Anhangs IV kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/eur-lex/ eingesehen und heruntergeladen werden.Dieser Anhang wird nicht abgedruckt. Der Text dieses Anhangs römisch vier kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/eur-lex/ eingesehen und heruntergeladen werden.