Rechtstracker.at

Anl. 5 MOT-V

Fassungen
20.05.2005 bis 30.03.2011 — BGBl. II Nr. 136/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 531.03.201118.09.2024 § → § BGBl. II Nr. 104/2011 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024
Anl. 520.05.200530.03.2011 BGBl. II Nr. 136/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

20.05.2005BGBl. II Nr. 136/2005

Außerkrafttretensdatum

30.03.2011danach: BGBl. II Nr. 104/2011

Abkürzung

MOT-V

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

ANHANG römisch fünf TECHNISCHE DATEN DES BEZUGSKRAFTSTOFFES FÜR DIE PRÜFUNGEN ZUR GENEHMIGUNG UND DIE ÜBERPRÜFUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTION

Dieser Anhang – in der Stammfassung Richtlinie 97/68/EG als Anhang römisch vier bezeichnet – ist in folgende Teile gegliedert:

Anhang römisch fünf

  1. Ziffer eins
    Bezugskraftstoff für mobile Maschinen und Geräte für Kompressionszündungsmotoren, für die eine Typengenehmigung nach den Grenzwerten für die Stufen römisch eins und römisch zwei und für Motoren zur Verwendung in Binnenschiffen erteilt wurde
  2. Ziffer 2
    Bezugskraftstoff für Fremdzündungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte
  3. Ziffer 3
    Bezugskraftstoff für mobile Maschinen und Geräte für Kompressionszündungsmotoren, für die eine Typengenehmigung nach den Grenzwerten für die Stufe IIIA erteilt wurde
  4. Ziffer 4
    Bezugskraftstoff für mobile Maschinen und Geräte für Kompressionszündungsmotoren, für die eine Typengenehmigung nach den Grenzwerten für die Stufen IIIB und römisch vier erteilt wurde
Die geltende Fassung ergibt sich aus der Richtlinie 97/68/EG in der Fassung der Richtlinien 2001/63/EG (Artikel 1 und Anhang Ziffer 2), 2002/88/EG (Artikel 1 Ziffer 9 und Anhang Ziffer 5) und 2004/26/EG (Artikel römisch eins Ziffer 8 und Anhang römisch eins Ziffer 3).
Dieser Anhang wird nicht abgedruckt. Der Text dieses Anhangs römisch fünf kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/eur-lex/ eingesehen und heruntergeladen werden.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011

Gesetzesnummer

20004106

Dokumentnummer

NOR40064861