Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 152/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „Bildungsmanagement“
§ 3.Paragraph 3,
Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang ist berechtigt, den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Bildungsmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Bildungsmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Bildungsmanager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010
Dokumentnummer
NOR40064998