Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 152/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „Lust auf Sprache/n“
§ 4.Paragraph 4,
Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang ist berechtigt, den gemeinsam mit dem Verband der Österreichischen Volkshochschulen durchgeführten Lehrgang „Lust auf Sprache/n“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Lust auf Sprache/n“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Sprachentrainerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Sprachentrainer“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010
Dokumentnummer
NOR40064999