Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 152/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „Alphabetisierung und Basisbildung mit Erwachsenen
deutscher Muttersprache“
§ 5.Paragraph 5,
Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang ist berechtigt, den gemeinsam mit der Volkshochschule Floridsdorf, Wien, durchgeführten Lehrgang „Alphabethisierung und Basisbildung mit Erwachsenen deutscher Muttersprache“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Alphabetisierung und Basisbildung für Erwachsene deutscher Muttersprache“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Alphabetisierungs- und Basisbildungspädagogin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Alphabetisierungs- und Basisbildungspädagoge“ zu verleihen.
Schlagworte
Alphabetisierungspädagogin, Alphabetisierungspädagoge
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010
Dokumentnummer
NOR40065000