Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 186/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Theoretische Ausbildung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die einheitliche Ausbildung gemäß § 2 für die höher qualifizierten und qualifizierten Tätigkeitsbereiche erfolgt in Form des ersten Teiles (Grundlehrganges) des interuniversitären Universitätslehrganges Library and Information Studies MSc, der von den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek angeboten wird. Die theoretische Ausbildung dauert 60 Tage. Nach Maßgabe der Möglichkeiten können Kooperationen mit anderen Anbietern von fachlich einschlägigen Ausbildungen, zB Fachhochschul-Studiengängen oder der Universität für Weiterbildung Krems, eingegangen werden.Die einheitliche Ausbildung gemäß Paragraph 2, für die höher qualifizierten und qualifizierten Tätigkeitsbereiche erfolgt in Form des ersten Teiles (Grundlehrganges) des interuniversitären Universitätslehrganges Library and Information Studies MSc, der von den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek angeboten wird. Die theoretische Ausbildung dauert 60 Tage. Nach Maßgabe der Möglichkeiten können Kooperationen mit anderen Anbietern von fachlich einschlägigen Ausbildungen, zB Fachhochschul-Studiengängen oder der Universität für Weiterbildung Krems, eingegangen werden.
(2)Absatz 2,Die einheitliche Ausbildung gemäß § 2 für die Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation wird dem Bedarf entsprechend von den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek angeboten. Die theoretische Ausbildung dauert 30 Tage.Die einheitliche Ausbildung gemäß Paragraph 2, für die Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation wird dem Bedarf entsprechend von den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek angeboten. Die theoretische Ausbildung dauert 30 Tage.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2015
Dokumentnummer
NOR40065482