Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 82/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2005,
Typ
Vertrag – Serbien-Montenegro
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
GEGENSTAND DER ZUSAMMENARBEIT
Die Zusammenarbeit beider Seiten umfasst insbesondere:
eine frühzeitige Erörterung von Problemen und gemeinsame Abstimmung von Infrastrukturmaßnahmen bei allen Verkehrsträgern, insbesondere im Bereich des Schienenverkehrs und der Schifffahrt auf der Donau
Aufbau einer gemeinsamen Logistikplattform zur frühzeitigen Erörterung und Abstimmung von Maßnahmen betreffend die Verkehrsorganisation und Verkehrsabwicklung bei den Verkehrsträgern Bahn, Straße, Luftfahrt und Schifffahrt
Auf- und Ausbau von Verkehrsverbindungen im intermodalen Verkehr
gemeinsame Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen betreffend Verkehrs- und Transportsicherheit im Bereich aller Verkehrsträger
die Erörterung von Maßnahmen betreffend Informationssystemen, Telekommunikation und Telematik
Erörterung und Entwicklung von Aktivitäten betreffend Verkehrswissenschaft und Forschung sowie von Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung
Sonstige Maßnahmen und Projekte im Verkehrsbereich zum Nutzen beider Seiten
Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der serbischen Gesetzgebung im Bereich spezifischer Verkehrssysteme, wie beispielsweise Seilbahnen und ähnliche Einrichtungen, Nah- und Regionalverkehrssysteme sowie touristische Verkehrssysteme
Schlagworte
Verkehrssicherheit, Ausbildung, Nahverkehrssystem
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019
Dokumentnummer
NOR40065697