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Art. 2

Fassungen
ab 15.11.2004 — BGBl. III Nr. 82/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute15.11.2004 BGBl. III Nr. 82/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2005,

Typ

Vertrag – Serbien-Montenegro

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

15.11.2004BGBl. III Nr. 82/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

Artikel römisch zwei

GEGENSTAND DER ZUSAMMENARBEIT

Die Zusammenarbeit beider Seiten umfasst insbesondere:

  1. ●
    eine frühzeitige Erörterung von Problemen und gemeinsame Abstimmung von Infrastrukturmaßnahmen bei allen Verkehrsträgern, insbesondere im Bereich des Schienenverkehrs und der Schifffahrt auf der Donau
  2. ●
    Aufbau einer gemeinsamen Logistikplattform zur frühzeitigen Erörterung und Abstimmung von Maßnahmen betreffend die Verkehrsorganisation und Verkehrsabwicklung bei den Verkehrsträgern Bahn, Straße, Luftfahrt und Schifffahrt
  3. ●
    Auf- und Ausbau von Verkehrsverbindungen im intermodalen Verkehr
  4. ●
    gemeinsame Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen betreffend Verkehrs- und Transportsicherheit im Bereich aller Verkehrsträger
  5. ●
    die Erörterung von Maßnahmen betreffend Informationssystemen, Telekommunikation und Telematik
  6. ●
    Erörterung und Entwicklung von Aktivitäten betreffend Verkehrswissenschaft und Forschung sowie von Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung
  7. ●
    Sonstige Maßnahmen und Projekte im Verkehrsbereich zum Nutzen beider Seiten
  8. ●
    Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der serbischen Gesetzgebung im Bereich spezifischer Verkehrssysteme, wie beispielsweise Seilbahnen und ähnliche Einrichtungen, Nah- und Regionalverkehrssysteme sowie touristische Verkehrssysteme

Schlagworte

Verkehrssicherheit, Ausbildung, Nahverkehrssystem

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019

Gesetzesnummer

20004167

Dokumentnummer

NOR40065697