Norm Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 29.07.2005 — BGBl. I Nr. 76/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.07.2005 BGBl. I Nr. 76/2005 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 29.07.2005 § 1§ 2§ 3Anl. 1Anl. 2