Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
10.08.2005 bis 30.06.2012 — BGBl. II Nr. 237/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 310.08.200530.06.2012 BGBl. II Nr. 237/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 265/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Prospektinhalt-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

10.08.2005BGBl. II Nr. 237/2005

Außerkrafttretensdatum

30.06.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 265/2011

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds

Paragraph 3,

In Schema E Ziffer 2, des InvFG 1993 sind unter der Wortfolge „Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. Ziffer eins
    Angabe der wichtigsten Arten von Wertpapieren und sonstigen Veranlagungsinstrumenten, in die der Kapitalanlagefonds investiert,
  2. Ziffer 2
    Angabe, ob der Kapitalanlagefonds auf bestimmte Branchen, geographische Gebiete oder sonstige Marktsegmente oder auf bestimmte Anlageklassen ausgerichtet ist,
  3. Ziffer 3
    gegebenenfalls ein Hinweis darauf, dass es trotz Einhaltung der Vorschriften über die Risikostreuung zu einer gewissen Risikokonzentration bei bestimmten Anlageklassen, Branchen und geographischen Gebieten kommen kann,
  4. Ziffer 4
    sofern Anleihen zum Fondsvermögen zählen, Angaben über deren Laufzeit, deren Ratinganforderungen und Angabe, um welche Art von Anleihen es sich handelt,
  5. Ziffer 5
    bei einer Veranlagung in Derivate, Hinweis darauf, ob in diese lediglich zu Absicherungszwecken oder als Teil der Anlagestrategie investiert wird,
  6. Ziffer 6
    Angabe, ob der Managementstil eine Referenz zu einer Benchmark vorsieht,
  7. Ziffer 7
    Angabe, ob der Managementstil auf einer taktischen Asset Allocation mit häufigen Portfolioanpassungen beruht.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2011

Gesetzesnummer

20004206

Dokumentnummer

NOR40066573