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Anl. 19

Fassungen
ab 01.03.2005 — BGBl. III Nr. 132/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 19 heute01.03.2005 BGBl. III Nr. 132/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 19

Inkrafttretensdatum

01.03.2005BGBl. III Nr. 132/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNG, des Abkommens zur Gründung eines Assoziation, zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

DAS GENERALSEKRETARIAT DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION in seiner Eigenschaft als Verwahrer des am 18. November 2002 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im folgenden „Abkommen“ genannt) –

IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Wortlaut des Abkommens, das den Unterzeichnerstaaten am 5. Februar 2003 in beglaubigter Abschrift notifiziert worden ist, in allen Sprachfassungen Fehler enthält,

NACH UNTERRICHTUNG der Unterzeichnerstaaten des Abkommens über diese Fehler sowie nach Übermittlung entsprechender Berichtigungsvorschläge,

IN ANBETRACHT DESSEN, dass keiner der Unterzeichnerstaaten Einspruch erhoben hat –

HAT am heutigen Tage die Berichtigung der betreffenden Fehler VORGENOMMEN und dieses Berichtigungsprotokoll erstellt, dem die Berichtigungen aller Sprachfassungen des Abkommens beigefügt sind. Eine Abschrift wird den Vertragsparteien übermittelt.

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004239

Dokumentnummer

NOR40067683