Die aufgeführten Farbgrenzen wurden wie folgt festgelegt:
Blau
Für blaue Signallichter hat die CIE nur einen allgemeinen Bereich definiert. Da jedoch ein engerer Bereich eine größere Wahrscheinlichkeit zum Erkennen der Farben gewährleistet, wurde der engere Bereich gewählt.
Gelb
Die Verwendung von gelbem und weißem Licht als Signallicht erfordert besondere Sorgfalt. Um weißes Licht von gelbem Licht zu unterscheiden, hat der Abstand der Farborte mindestens x = 0,050 zu betragen. Bei der Verwendung von Öllampen als weiße Signallichter ist die Grenze von Gelb gegen Weiß mit x = 0,575 festgelegt.
Grün
Um eine größere Wahrscheinlichkeit der Unterscheidung zwischen grünen und blauen, grünen und weißen sowie grünen und gelben Signallichtern zu erreichen, wurden die engen Farbgrenzen aus den Empfehlungen der CIE gewählt.
Rot
Der für die roten Lichter gewählte Bereich ist ein Kompromiss zwischen dem Bereich für die größere Wahrscheinlichkeit des Farberkennens und dem in den Empfehlungen der CIE angeführten Farbbereich für Personen, die Rot und Grün verwechseln.
Weiß
Für elektrische Lichter wird die Grenze des weißen Signallichts gegen Gelb auf x = 0,500 festgelegt. Für nicht elektrische Lichter, zB Öllampen, wird die Grenze nach x = 0,525 verschoben (durch gestrichelte Linien in Bild 1 angegeben). Eine Verlegung der Grenze von Weiß gegen Blau in Richtung Blau, entsprechend den Empfehlungen der CIE, ist nicht erforderlich, da Xenonlampen nicht verwendet werden.