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§ 631 WVO

Fassungen
13.08.2005 bis 31.12.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 63113.08.200531.12.2011 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 631

Inkrafttretensdatum

13.08.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2011

Abkürzung

WVO

Index

94/01 Schiffsverkehr

Text

Paragraph 6 Punkt 31

Schallzeichen beim Stillliegen

  1. Ziffer eins
    Fahrzeuge und Schwimmkörper, die im Fahrwasser oder in dessen Nähe außerhalb der Häfen oder der von den zuständigen Behörden bestimmten Liegeplätzen stillliegen, müssen bei beschränkten Sichtverhältnissen, sobald und solange sie eines der gemäß Paragraph 6 Punkt 32, Ziffer 4, Litera a und Ziffer 5, Litera a, oder gemäß Paragraph 6 Punkt 33, Ziffer 2, vorgeschriebenen Schallzeichen eines herankommenden Fahrzeuges vernehmen, folgende Schallzeichen geben:
    1. Litera a
      eine Gruppe von Glockenschlägen, wenn sie auf der linken Seite des Fahrwassers stillliegen;
    2. Litera b
      zwei Gruppen von Glockenschlägen, wenn sie auf der rechten Seite des Fahrwassers stillliegen;
    3. Litera c
      drei Gruppen von Glockenschlägen, wenn ihre Lage unbestimmt ist.
  2. Ziffer 2
    Die Schallzeichen sind in Abständen von längstens einer Minute zu wiederholen.
  3. Ziffer 3
    Ziffer eins und 2 gelten nicht für geschobene Fahrzeuge in einem Schubverband. Bei Koppelverbänden gelten sie nur für eines der Fahrzeuge des Verbandes. Bei einem Schleppverband gelten Ziffer eins und 2 für den Schlepper und den letzten Anhang.
  4. Ziffer 4
    Dieser Paragraph gilt auch für Fahrzeuge, die im Fahrwasser oder in dessen Nähe festgefahren sind und andere Fahrzeuge gefährden können.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2011

Gesetzesnummer

20004243

Dokumentnummer

NOR40068311