Norm LuF PauschVO 2006× ▾ ‹›Gliederung Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) Fassungen (Gesetz) ab 24.08.2005 — BGBl. II Nr. 258/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 24.08.200531.12.2010 BGBl. II Nr. 258/2005 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.08.2005 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1I. Anwendung und maßgebender EinheitswertII. Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 65 500 Euro§ 2Grundbetrag§ 3Forstwirtschaft§ 4Weinbau§ 5GartenbauLand- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder§ 6Verarbeitung und Buschenschank im Rahmen des Obstbaus§ 7Außergewöhnliche Ernteschäden und besondere ViehverlusteIII. Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von mehr als65.500 Euro oder bei Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage gemäß § 23§ 8Abs. 1a des Bauernsozialversicherungsgesetzes§ 9Forstwirtschaft§ 10Weinbau§ 11GartenbauLand- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder§ 12Verarbeitung und Buschenschank im Rahmen des ObstbausIV. Gewinnerhöhende und gewinnmindernde Beträge§ 13V. Wechsel der Gewinnermittlungsart§ 14VI. Zeitlicher Anwendungsbereich§ 15