Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 161/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 134/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 161 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 2
Bei der Erteilung maltesischer Visa im Rahmen dieses Abkommens sind die für die Visaerteilung geltenden österreichischen Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen EU Rechtsvorschriften mit der Maßgabe anzuwenden, dass dabei auch auf die von der Republik Malta gemäß Artikel 3 formulierten Interessen der Republik Malta Bedacht genommen wird. Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums nicht gegeben, ist der Antragsteller an die örtlich zuständige maltesische Vertretungsbehörde zu verweisen.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011
Dokumentnummer
NOR40068968