Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 161/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 134/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 161 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 5
Die Republik Österreich wird bei der Erteilung maltesischer Visa dieselbe Sorgfalt anwenden wie bei der Erteilung österreichischer Visa. Es besteht allerdings keine Haftung der Republik Österreich gegenüber der Republik Malta für im Rahmen dieses Abkommens durchgeführte Tätigkeiten.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011
Dokumentnummer
NOR40068971