Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
§ 2.Paragraph 2,
Vorbehaltlich den Bestimmungen des § 3 tritt dieses Protokoll mit dem heutigen Tage in Kraft; es bleibt so lange in Geltung, bis das Abkommen in Kraft tritt. Die Bestimmungen der Artikel 34, 35 und 36 des Abkommens gelten für dieses Protokoll in derselben Weise wie für das Abkommen. Vorbehaltlich den Bestimmungen des Paragraph 3, tritt dieses Protokoll mit dem heutigen Tage in Kraft; es bleibt so lange in Geltung, bis das Abkommen in Kraft tritt. Die Bestimmungen der Artikel 34, 35 und 36 des Abkommens gelten für dieses Protokoll in derselben Weise wie für das Abkommen.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40069720