Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 10
§ 1 der Anlage B des Abkommens erhält folgende Fassung:Paragraph eins, der Anlage B des Abkommens erhält folgende Fassung:
„§ 1.Paragraph eins,
Endigt diese Abkommen für eine Vertragspartei auf Grund des Artikels 34, 35 oder 35bis dieses Abkommens, so werden die Rechte und Pflichten dieser Vertragspartei nach den folgenden Vorschriften bestimmt, jedoch vorbehaltlich von Beschlüssen, welche die Organisation im Einvernehmen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die in besonderen Fällen gemäß Artikel 13 dieses Abkommens gewährten Kredite faßt.“
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40069994