Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 5
Artikel 23 lit. c Ziffer 3 des Abkommens erhält folgende Fassung:Artikel 23 Litera c, Ziffer 3 des Abkommens erhält folgende Fassung:
„3.Ziffer 3 zur Bestreitung der Ausgaben, die in Verbindung mit Zahlungen und Übertragungen von Gold oder Devisen auf Grund dieses Abkommens und im Zusammenhang mit der Anlage der Vermögenswerte des Fonds entstehen, sowie aller anderen Ausgaben ähnlicher Art, und, falls die Organisation dies bestimmt, zur Bestreitung von Ausgaben, die gemäß Artikel 21 und 25 entstehen.“
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40069989