Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 4
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 1
In Artikel 4 des Abkommens wird nach lit. f eine neue lit. fbis eingefügt, die folgende Fassung erhält:In Artikel 4 des Abkommens wird nach Litera f, eine neue lit. fbis eingefügt, die folgende Fassung erhält:
„fbis)fbis Jede Vertragspartei verpflichtet sich, unverzüglichen Transfer von Währungsbeträgen zu genehmigen, die zur Durchführung von ordnungsgemäß genehmigten Geschäften bei Fälligkeit erforderlich sind.“
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40070024