Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 4
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 2
Artikel 19 lit. b erster Satz erhält folgende Fassung:Artikel 19 Litera b, erster Satz erhält folgende Fassung:
„Vorbehaltlich der Bestimmungen der lit. c und d dieses Artikels und in Artikel 35ter werden Entscheidungen des Rates auf Grund dieses Abkommens im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien gefaßt, mit Ausnahme derjenigen, die abwesend sind oder sich der Stimme enthalten.“„Vorbehaltlich der Bestimmungen der Litera c und d dieses Artikels und in Artikel 35ter werden Entscheidungen des Rates auf Grund dieses Abkommens im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien gefaßt, mit Ausnahme derjenigen, die abwesend sind oder sich der Stimme enthalten.“
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40070025