Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 129/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 171/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 171 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Aufgaben des Ausbildungsrates
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Der Ausbildungsrat dient der Beratung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in allen Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Sinne von § 1. Er stellt einen Ort des institutionalisierten Dialogs zwischen den mit Aus- und Weiterbildungsfragen im Sinne von § 1 befassten Entscheidungsträgern des Bundes und der Bundesländer sowie Experten der sonstigen in § 3 genannten Institutionen dar.Der Ausbildungsrat dient der Beratung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in allen Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Sinne von Paragraph eins, Er stellt einen Ort des institutionalisierten Dialogs zwischen den mit Aus- und Weiterbildungsfragen im Sinne von Paragraph eins, befassten Entscheidungsträgern des Bundes und der Bundesländer sowie Experten der sonstigen in Paragraph 3, genannten Institutionen dar.
(2)Absatz 2,Aufgaben des Ausbildungsrates im Einzelnen im Sinne der in § 1 genannten Ziele sind:Aufgaben des Ausbildungsrates im Einzelnen im Sinne der in Paragraph eins, genannten Ziele sind:
die Erstattung von Vorschlägen für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, für die Erlassung von Ausbildungsvorschriften und die Gestaltung, Herausgabe und Verwaltung von Aus- und Weiterbildungsmaterialien,
die Ausarbeitung eines langfristigen Konzepts („Masterplan Aus- und Weiterbildung Verbrauchergesundheit“) einschließlich von Vorschlägen zur Finanzierung der Umsetzung dieses Konzepts,
die Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Fragen der Aus- und Weiterbildung im Sinne des § 1 berühren oder berühren können,die Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Fragen der Aus- und Weiterbildung im Sinne des Paragraph eins, berühren oder berühren können,
die Erstattung von Verbesserungsvorschlägen für die Aus- und Weiterbildung der in § 1 genannten Personen, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Nutzung der beim Bund und in den Ländern vorhandenen Ressourcen unddie Erstattung von Verbesserungsvorschlägen für die Aus- und Weiterbildung der in Paragraph eins, genannten Personen, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Nutzung der beim Bund und in den Ländern vorhandenen Ressourcen und
die Erstattung von Empfehlungen für ein umfassendes Qualitätssicherungsprogramm betreffend die Aus- und Weiterbildung der in § 1 genannten Personen.die Erstattung von Empfehlungen für ein umfassendes Qualitätssicherungsprogramm betreffend die Aus- und Weiterbildung der in Paragraph eins, genannten Personen.
Schlagworte
Ausbildung, Ausbildungsfrage, Ausbildungsprogramm, Ausbildungsmaterial, Gesetzesentwurf
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024
Dokumentnummer
NOR40070482