Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 182/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2005,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 8
Die Vertragsparteien anerkennen die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung von Klein- und Mittelbetrieben in die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und werden zu diesem Zweck innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihrer Länder ein entsprechendes Umfeld für die Geschäftstätigkeit fördern.
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015
Dokumentnummer
NOR40070666