Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
31.12.2005 bis 07.03.2008 — BGBl. II Nr. 476/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1031.12.200507.03.2008 BGBl. II Nr. 476/2005 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

31.12.2005BGBl. II Nr. 476/2005

Außerkrafttretensdatum

07.03.2008

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).

Text

2. Abschnitt

Darstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Eine Frauenquote von 40% im Prüfungsdienst ist anzustreben. Der Soll–Zustand wäre erreicht, wenn im Prüfungsdienst
    • Strichaufzählung
      in der Verwendungsgruppe A1 ein Zuwachs von 53 auf 75 Frauen (+41,51%) und
    • Strichaufzählung
      in der Verwendungsgruppe A2 ein Zuwachs von 19 auf 22 Frauen (+15,79%)
    zu verzeichnen wäre.
  2. Absatz 2,Eine Annäherung an die Frauenquote von 40% im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn
    • Strichaufzählung
      2 Frauen die Leitung einer Sektion,
    • Strichaufzählung
      14 Frauen die Leitung einer Abteilung und
    • Strichaufzählung
      29 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfungsleitung
    ausübten.
    Im Bereich der Sektionsleiter-Stellvertretung ist die Frauenquote
    von 40% erreicht.
  3. Absatz 3,Seit Erstellung des Frauenförderungsplanes 1994/95 war im Prüfungsdienst eine Erhöhung des Standes an Prüferinnen um 44 zu verzeichnen, während sich die Zahl der Prüfer um 48 verminderte.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20004466

Dokumentnummer

NOR40072993