Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 476/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).
Text
Darstellung der Frauenquote
§ 2.Paragraph 2,
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40%. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2004/2005 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 22,60% auf 28,49%, in der Verwendungsgruppe A2 hingegen eine Senkung von 37,29% auf 36,36% zu verzeichnen. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40%. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2004 aus 2005, ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 22,60% auf 28,49%, in der Verwendungsgruppe A2 hingegen eine Senkung von 37,29% auf 36,36% zu verzeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40072985