Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 476/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).
Text
Arbeitszeitregelung
§ 7.Paragraph 7,
Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch schon in Anspruch genommen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40072990