Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 441/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Aufgaben
§ 11.Paragraph 11,
Der Beirat hat insbesondere
am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit nach § 15a BHG beratend mitzuwirken,am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit nach Paragraph 15 a, BHG beratend mitzuwirken,
die Berichte der Organisationseinheit zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesminister für Landesverteidigung und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich auch dem Leiter der Organisationseinheit zu übermitteln,
bei entsprechendem Bedarf innerhalb des Projektzeitraumes Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesminister für Landesverteidigung sowie dem Leiter der Organisationseinheit vorzulegen und
zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle nach § 17a Abs. 8 BHG eine Stellungnahme abzugeben, die dem Bericht anzuschließen ist.zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle nach Paragraph 17 a, Absatz 8, BHG eine Stellungnahme abzugeben, die dem Bericht anzuschließen ist.
Schlagworte
Budgetcontrolling
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2013
Dokumentnummer
NOR40073136