Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 221/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 221 aus 2005,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Text
Artikel XIXArtikel römisch neunzehn
Sprachen
Dieses Übereinkommen ist in allen Amtssprachen der FAO authentisch.
Die Vertragschließenden Parteien sind aufgrund dieses Übereinkommens, mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Fälle, nicht verpflichtet, Dokumente oder Kopien davon in einer anderen Sprache als der Amtssprache (den Amtssprachen) der Vertragschließenden Partei zur Verfügung zu stellen oder zu veröffentlichen.
Die folgenden Dokumente werden zumindest in einer der Amtssprachen der FAO abgefaßt:
Informationen, die gemäß Artikel IV Abs. 4 vorgelegt werden;Informationen, die gemäß Artikel römisch vier Absatz 4, vorgelegt werden;
Vermerke hinsichtlich der bibliographischen Daten von Dokumenten, die gemäß Artikel VII Abs. 2 lit. b) übermittelt werden;Vermerke hinsichtlich der bibliographischen Daten von Dokumenten, die gemäß Artikel römisch sieben Absatz 2, Litera b,) übermittelt werden;
Informationen, die gemäß Artikel VII Abs. 2 lit. b), d), i) und j) vorgelegt werden;Informationen, die gemäß Artikel römisch sieben Absatz 2, Litera b,), d), i) und j) vorgelegt werden;
Vermerke hinsichtlich der bibliographischen Daten und eine kurze Zusammenfassung sachdienlicher Dokumente betreffend Informationen, die gemäß Artikel VIII Abs. 1 lit. a) vorgelegt werden;Vermerke hinsichtlich der bibliographischen Daten und eine kurze Zusammenfassung sachdienlicher Dokumente betreffend Informationen, die gemäß Artikel römisch acht Absatz eins, Litera a,) vorgelegt werden;
Anfragen, die an Kontaktstellen gerichtet werden und Antworten auf derartige Anfragen, nicht aber Dokumente, die in der Anlage zu solchen Antworten übermittelt werden;
alle Dokumente, die von einer Vertragschließenden Partei für Tagungen der Kommission vorgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017
Dokumentnummer
NOR40073678