Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 46/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 49Artikel 49
Text
ARTIKEL 49 |
Methoden und Modalitäten |
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird insbesondere mit folgenden Mitteln durchgeführt:
regelmäßiger wirtschaftlicher Dialog zwischen den Vertragsparteien, der alle Bereiche der Gesamtwirtschaftspolitik umfasst;
Informationsaustausch und Kommunikation;
Beratung, Vermittlung von Fachwissen und Ausbildung;
Durchführung gemeinsamer Maßnahmen;
technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;
Fördermaßnahmen zugunsten der Partnerschaft, der Direktinvestitionen vor allem privater Wirtschaftsbeteiligter und der Privatisierungsprogramme.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Dokumentnummer
NOR40076505