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Art. 53

Fassungen
ab 01.09.2005 — BGBl. III Nr. 46/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 53 heute01.09.2005 BGBl. III Nr. 46/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 53

Inkrafttretensdatum

01.09.2005BGBl. III Nr. 46/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 53

Industrielle Zusammenarbeit

Ziel der Zusammenarbeit ist es,

  1. Litera a
    Maßnahmen anzuregen oder zu unterstützen, mit denen eine Förderung der Direktinvestitionen und der industriellen Partnerschaft in Algerien angestrebt wird;
  2. Litera b
    die direkte Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbeteiligten der Vertragsparteien zu fördern, einschließlich der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Zugang Algeriens zu den Netzen der Gemeinschaft für Unternehmenskooperation und zu den Netzen für dezentrale Zusammenarbeit;
  3. Litera c
    den öffentlichen und den privaten Sektor Algeriens in ihren Anstrengungen zur Modernisierung und Umstrukturierung der Wirtschaft, einschließlich der Agrar- und Ernährungswirtschaft, zu unterstützen;
  4. Litera d
    die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern;
  5. Litera e
    die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Privatinitiative zu fördern, um die Produktion für den Binnen- und den Exportmarkt anzukurbeln und zu diversifizieren;
  6. Litera f
    das Humankapital und das Industriepotenzial Algeriens durch eine effizientere Politik in den Bereichen Innovation und Forschung und technologische Entwicklung besser zu nutzen;
  7. Litera g
    die Umstrukturierung der Industrie und das Modernisierungsprogramm im Hinblick auf die Errichtung der Freihandelszone zu begleiten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Waren zu verbessern;
  8. Litera h
    einen Beitrag zur Förderung der Ausfuhr algerischer gewerblicher Waren zu leisten.

Schlagworte

Agrarwirtschaft, Binnenmarkt

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004653

Dokumentnummer

NOR40076509