Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 46/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 57Artikel 57
Text
ARTIKEL 57 |
Finanzdienstleistungen |
Ziel der Zusammenarbeit ist die Verbesserung und Entwicklung der Finanzdienstleistungen.
Sie umfasst im Wesentlichen
einen Informationsaustausch über Regelungen und Praktiken im Finanzbereich sowie Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen;
Unterstützung der Reform des Bank- und Finanzwesens in Algerien, einschließlich der Entwicklung des Börsenmarktes.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Dokumentnummer
NOR40076513