Rechtstracker.at

Art. 58

Fassungen
ab 01.09.2005 — BGBl. III Nr. 46/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 58 heute01.09.2005 BGBl. III Nr. 46/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2006,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 58

Inkrafttretensdatum

01.09.2005BGBl. III Nr. 46/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 58

Landwirtschaft und Fischerei

Ziel der Zusammenarbeit ist die Modernisierung und gegebenenfalls Umstrukturierung der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei.

Sie konzentriert sich insbesondere auf Folgendes:

  • Strichaufzählung
    Unterstützung der Politik zur Entwicklung und Diversifizierung der Produktion;
  • Strichaufzählung
    Ernährungssicherung;
  • Strichaufzählung
    integrierte Entwicklung im ländlichen Raum, u.a. Verbesserung der Grunddienstleistungen und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Förderung einer Form der Landwirtschaft und Fischerei, die der Umwelt gebührend Rechnung trägt;
  • Strichaufzählung
    Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;
  • Strichaufzählung
    Intensivierung der Beziehungen zwischen den Unternehmen sowie den Berufs- und Fachorganisationen der Landwirtschaft, der Fischerei und der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf freiwilliger Basis;
  • Strichaufzählung
    technische Hilfe und fachliche Ausbildung;
  • Strichaufzählung
    Harmonisierung der Normen und Kontrollen im Bereich der Pflanzen- und Tiergesundheit;
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten, Austausch von Erfahrungen und Know-how im Bereich der ländlichen Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung der Privatisierung;
  • Strichaufzählung
    Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung der Forschungsprogramme.

Schlagworte

Berufsorganisation, Agrarwirtschaft, Pflanzengesundheit

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004653

Dokumentnummer

NOR40076514