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BGBl. II Nr. 120/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2006,
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Art der Berechnung
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Für die Art der Berechnung des formelgebundenen Budgets wird gemäß § 12 Abs. 9 des Universitätsgesetzes 2002 folgendes Berechnungsverfahren festgesetzt:Für die Art der Berechnung des formelgebundenen Budgets wird gemäß Paragraph 12, Absatz 9, des Universitätsgesetzes 2002 folgendes Berechnungsverfahren festgesetzt:
a) Inputdaten:
Ist-Werte: Durchschnittswerte einer mindestens zwei Jahre dauernden Beobachtungsperiode für die einzelnen Indikatoren der Universitäten.
Referenzwerte: Durchschnittswerte einer mindestens zwei Jahre dauernden unmittelbar davor liegenden Beobachtungsperiode für die einzelnen Indikatoren der Universitäten.
Größenfaktor: Globalbudget der Vorperiode der Universitäten ohne Klinischen Mehraufwand bzw. Summe der Anteile am Globalbetrag der Jahre 2004 bis 2006 für die erstmalige Berechnung vermindert um den Klinischen Mehraufwand sowie um die Mittel der Hochschulraumbeschaffung gemäß § 141 Abs. 2 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002.Größenfaktor: Globalbudget der Vorperiode der Universitäten ohne Klinischen Mehraufwand bzw. Summe der Anteile am Globalbetrag der Jahre 2004 bis 2006 für die erstmalige Berechnung vermindert um den Klinischen Mehraufwand sowie um die Mittel der Hochschulraumbeschaffung gemäß Paragraph 141, Absatz 2, Ziffer 3, des Universitätsgesetzes 2002.
b) Berechnungsschritte:
Berechnung auf die Größe der Universität skalierter Indikatorwerte: Sowohl die Ist-Werte als auch die Referenzwerte der Indikatoren 1, 2, 5, 6, 7, 9, 10 und 11 der einzelnen Universitäten werden durch den Größenfaktor der jeweiligen Universität dividiert.
Errechnung von Funktionswerten für jeden Indikator jeder einzelnen Universität: Für jeden Ist-Wert und für jeden Referenzwert der Indikatoren 3, 4 und 8 wird ein Funktionswert gemäß Anlage 2 berechnet. Für die Indikatoren 1, 2, 5, 6, 7, 9, 10 und 11 werden die Funktionswerte für die skalierten Indikatorwerte berechnet.
Ermittlung von Punktezahlen für jeden Indikator jeder Universität: Der Funktionswert des Ist-Wertes eines Indikators jeder Universität wird durch den Funktionswert des Referenzwertes dieses Indikators dividiert.
Gewichtung der Punktezahlen: Die Punktezahl jedes Indikators jeder einzelnen Universität wird mit dem indikatorspezifischen Gewicht gemäß Anlage 2 multipliziert.
Ermittlung der Gesamtpunktezahl jeder Universität: Die gewichteten Punktezahlen jedes Indikators einer Universität werden zu ihrer Gesamtpunktezahl addiert.
Größenskalierung: Die Gesamtpunktezahl der Universität wird mit dem Größenfaktor dieser Universität multipliziert.
Errechnung des Anteils einer Universität am formelgebundenen Budget: Die größenskalierte Gesamtpunktezahl einer Universität wird durch die Summe aller größenskalierten Gesamtpunktezahlen aller Universitäten dividiert.
(2)Absatz 2,Für die Berechnungsschritte im Detail gilt Anlage 2.