Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 137/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2/5Anlage 2 /, 5
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 2.5
Phase 5 (Vertiefung und Abschluss) – Ausbildungsschwerpunkte |
Ausbildungswoche 1 – Wiederholung |
gezielte Prüfungsvorbereitung durch Überprüfung des Wissensstands, Wiederholung der Lerninhalte, Aufarbeitung von Defiziten Aufarbeitung von Differenzen zwischen theoretischen Inhalten und Arbeitswirklichkeit
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Ausbildungswoche 2 – Vernetzung |
Vernetzung der einzelnen Bildungsbereiche in seminaristischer Form (Teamteaching) Bearbeitung praxisbezogener Problemstellungen in Kleingruppen mit anschließender Reflexion im Plenum
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Ausbildungswoche 3 – Prüfungsvorbereitung |
Simulation der Prüfungssituation mit Hilfe prüfungsnaher Szenarien Bearbeitung von Themen für die schriftliche Prüfung in Kleingruppen Einbau geeigneter körperlicher Aktivitäten und Entspannungsübungen zur besseren Bewältigung von Prüfungsstress
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Ausbildungswoche 4 – Prüfungsphase |
Sonderurlaub bis zu drei Tagen für die Prüfungsvorbereitung vor der Abschlussprüfung allenfalls Informationen und Rückfragemöglichkeiten im angemessenen Umfang mit erfahrenen Lehrbeauftragten oder Prüfern
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Zuletzt aktualisiert am
10.06.2016
Dokumentnummer
NOR40181643