Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 86/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2006,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Zur Eröffnung der festgelegten Stellen auf touristischen Wegen kommt es am Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung, dies mit Ausnahme der festgelegten Stellen auf den touristischen Wegen Dürnau – Mnichovice, Rading – Radvanov, Eisenhut – Horní Dvorište, Hammern – Cetviny, Reingers – Romava, Heinrichsreith – Stálky und Felling – Podmyce. Den konkreten Termin für die Eröffnung dieser festgelegten Stellen werden die Innenminister beider Vertragsparteien nach der Beendigung der jeweils erforderlichen Vorarbeiten vereinbaren.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Dokumentnummer
NOR40077480