Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 112/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2006,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 55Artikel 55
Text
ARTIKEL 55
Tourismus
Mit der Zusammenarbeit wird Folgendes angestrebt:
Förderung von Investitionen in den Tourismus;
Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Kohärenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik;
Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über das Jahr;
Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Erbes für den Tourismus;
Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen wird;
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität;
Verbesserung des Informationsflusses;
Intensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Hotelberufen;
Veranstaltung eines Erfahrungsaustauschs zur Gewährleistung einer ausgewogenen, nachhaltigen Entwicklung des Tourismus, insbesondere durch Informationsaustausch, Ausstellungen, Tagungen und Veröffentlichungen im Tourismusbereich.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015
Dokumentnummer
NOR40079993