Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 120/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 2
Bei der Erteilung von Visa im Rahmen dieses Abkommens sind die für die Visaerteilung einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sowie die Rechtsvorschriften des vertretenden Staates mit der Maßgabe anzuwenden, dass dabei auch auf die Interessen des vertretenen Staates Bedacht genommen wird. Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums nicht gegeben, ist der Antragsteller an die örtlich zuständige Vertretungsbehörde des vertretenen Staates zu verweisen.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014
Dokumentnummer
NOR40080224