Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 120/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 5
Die Vertragsparteien werden bei der Erteilung von Visa im Rahmen dieses Abkommens dieselbe Sorgfalt anwenden wie bei der Erteilung eigener Visa. Es besteht allerdings keine Haftung der Vertragsparteien für im Rahmen dieses Abkommens durchgeführte Tätigkeiten.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014
Dokumentnummer
NOR40080227