Kurztitel
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 286/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 41 Abs. 2, BGBl. II Nr. 147/2015.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 41, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,.
Text
Anlage 5
Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfasst die Aufbringung, Herstellung und Lagerung von Fremd- und Eigenblut, Blutkomponenten und Gewebe einschließlich der Stammzellen und anderer Bestandteile für die Zelltherapie, die dazu notwendigen Tests, deren sachgemäße Anwendung sowie die Durchführung der präparativen und therapeutischen Hämapheresen. Die vom Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfassten Laboruntersuchungen und klinischen Tätigkeiten beinhalten immunhämatologische, serologische, hämostaseologische, immunologische, zelluläre, mikrobiologische, chemische und molekularbiologische Verfahren sowie die Bestimmung der Blutgruppe einschließlich der Verträglichkeitstests, der Blutfaktoren und Gewebsmerkmale sowie daraus resultierende Interpretationen für die Behandlung und fachspezifische Begutachtung. Das Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfasst schließlich die Beratung von Patientinnen/Patienten und Spenderinnen/Spendern sowie die Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, wobei sich dieses Tätigkeitsspektrum auf die Probennahme, Spende, Apherese und die Beratung hinsichtlich Therapie-, Krankheitsverlaufs- und Immunitätskontrollen erstreckt.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Pflichtnebenfächer:
Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendheilkunde in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist
Gebundene Wahlnebenfächer:
Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei das gewählte Fach jeweils in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurochirurgie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Unfallchirurgie, Urologie
Freie Wahlnebenfächer:
Keine
Schlagworte
Fremdblut, Kinderheilkunde, Therapiekontrolle,
Krankheitsverlaufskontrolle