Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Clearingübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 305/1936Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel 1. Die Regelung von Zahlungen, die aus dem Warenaustausch zwischen Österreich und der Türkei, aus dem Fremdenverkehr, aus dem Zinsendienst für die von einem der Hohen Vertragschließenden Teile ausgegebenen und im Besitz von Angehörigen des anderen Landes befindlichen Effekten usw. stammen wird im Wege der Kompensation auf die in den folgenden Artikeln angegebene Art vorgenommen werden.
Dokumentnummer
NOR40081182