Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 520/1986
Typ
Vertrag – Multilateral
Inkrafttretensdatum
05.09.1986
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Langtitel
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT KOLUMBIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 520/1986 (NR: GP XVI RV 756 AB 1003 S. 150. BR: AB 3150 S. 478.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. September 1986 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Kolumbien (im folgenden als „Kolumbien”) bezeichnet.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Abkommen,
SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010
Dokumentnummer
NOR30005420