Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.10.2006 bis 30.09.2024 — BGBl. II Nr. 344/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.10.200630.09.2024 BGBl. II Nr. 344/2006 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 249/2024

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Militärische Auszeichnungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2006BGBl. II Nr. 344/2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2024aufgehoben durch BGBl. II Nr. 249/2024

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Anlage 1

Beschreibung des Militär-Verdienstzeichens

Das Militär-Verdienstzeichen besteht aus einem leicht gewölbten, achtspitzigen, weiß emaillierten, golden bordierten Kreuz von 60 mm Durchmesser mit rot emaillierten Rändern. In der Mitte der Kreuzbalken befindet sich ein weiß emailliertes, golden bordiertes, kreisrundes Medaillon mit glattem, rot emaillierten Ring und ein aufgelegter, vergoldeter, dem Bundeswappen entsprechender Adler. Zwischen den Kreuzbalken befinden sich zwei gekreuzte, vergoldete Schwerter. Die weiß emaillierte Rückseite des Medaillons zeigt die Aufschrift „VERDIENST“.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20004980

Dokumentnummer

NOR40081713