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Anl. 2 FeuerzeugV

Fassungen
ab 11.03.2007 — BGBl. II Nr. 373/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute11.03.2007 BGBl. II Nr. 373/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Feuerzeugverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 373 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

11.03.2007BGBl. II Nr. 373/2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FeuerzeugV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 2

Kindersicherheits-Prüfbericht

Die in Paragraph 3, Absatz eins, genannten Berichte über die Kindersicherheitsprüfung müssen insbesondere Folgendes enthalten:

  1. Absatz a,
    Name, Anschrift und Hauptort der Geschäftstätigkeit des Herstellers ungeachtet seines Geschäftssitzes, sowie des Importeurs bei importierten Feuerzeugen;
  2. Absatz b,
    eine umfassende Beschreibung des Feuerzeugs mit Angaben über Größe, Form, Gewicht, Art des Brennstoffs, Fassungsvermögen des Brennstoffbehälters, Zündmechanismus, Kindersicherungsvorrichtungen, Konstruktion, technische Lösungen und andere Merkmale, denen zufolge das Feuerzeug entsprechend den Festlegungen und Anforderungen dieser Verordnung als kindergesichert zu betrachten ist. Hierzu gehören insbesondere ausführliche Angaben über alle Abmessungen, den Kraftaufwand und sonstige Faktoren, die sich auf die Kindersicherheit des Geräts auswirken könnten, einschließlich der jeweiligen Fertigungstoleranzen in Bezug auf die einzelnen Faktoren;
  3. Absatz c,
    eine ausführliche Beschreibung der durchgeführten Prüfungen mit Prüfergebnissen, Tag und Ort ihrer Durchführung, Bezeichnung der Prüfstelle und nähere Angaben zur Qualifikation und Fachkompetenz für die Durchführung der betreffenden Prüfungen;
  4. Absatz d,
    Angabe des Ortes, an dem die Feuerzeuge gefertigt werden oder wurden;
  5. Absatz e,
    Ort der Aufbewahrung der in dieser Verordnung vorgesehenen Unterlagen;
  6. Absatz f,
    Referenzen der Akkreditierung oder amtlichen Zulassung der Prüfstelle.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2017

Gesetzesnummer

20005016

Dokumentnummer

NOR40082354