(3)Absatz 3,Kreditinstitute, die den auf internen Ratings basierenden Ansatz verwenden, können bei der Festlegung des Gewichts für Forderungen aus noch nicht abgewickelten Geschäften mit Kontrahenten, gegen die keine weitere Nichthandelsbuch-Forderung besteht und die gemäß Abs. 2, Spalte 3 der Tabelle wie Darlehen zu behandeln sind, die Zuordnung von PD anhand eines externen Ratings vornehmen. Alternativ dazu können die Gewichte des Kreditrisiko-Standardansatzes zugeordnet werden, wenn diese auf alle entsprechenden Forderungen zugeordnet werden, oder ein Gewicht von 100 vH auf alle derartigen Forderungen zugeordnet wird. Kreditinstitute, die eigene LGD-Schätzungen verwenden, können den LGD gemäß § 69 Abs. 1 Z 5 für Forderungen aus noch nicht abgewickelten Geschäften, die gemäß Spalte 3 der obigen Tabelle wie Darlehen zu behandeln sind, verwenden, wenn dieser LGD auf alle entsprechenden Forderungen angewendet wird. Falls aus Geschäften, bei denen bei Zahlung keine Lieferung erfolgt, kein nennenswerter positiver Forderungsbetrag resultiert, so können Kreditinstitute für diese Forderungen ein Gewicht von 100 vH ansetzen.Kreditinstitute, die den auf internen Ratings basierenden Ansatz verwenden, können bei der Festlegung des Gewichts für Forderungen aus noch nicht abgewickelten Geschäften mit Kontrahenten, gegen die keine weitere Nichthandelsbuch-Forderung besteht und die gemäß Absatz 2,, Spalte 3 der Tabelle wie Darlehen zu behandeln sind, die Zuordnung von PD anhand eines externen Ratings vornehmen. Alternativ dazu können die Gewichte des Kreditrisiko-Standardansatzes zugeordnet werden, wenn diese auf alle entsprechenden Forderungen zugeordnet werden, oder ein Gewicht von 100 vH auf alle derartigen Forderungen zugeordnet wird. Kreditinstitute, die eigene LGD-Schätzungen verwenden, können den LGD gemäß Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer 5, für Forderungen aus noch nicht abgewickelten Geschäften, die gemäß Spalte 3 der obigen Tabelle wie Darlehen zu behandeln sind, verwenden, wenn dieser LGD auf alle entsprechenden Forderungen angewendet wird. Falls aus Geschäften, bei denen bei Zahlung keine Lieferung erfolgt, kein nennenswerter positiver Forderungsbetrag resultiert, so können Kreditinstitute für diese Forderungen ein Gewicht von 100 vH ansetzen.